MEDIZINRECHT
Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, sollte nicht zögern, gegen medizinische Behandlungsfehler vorzugehen. Ein künstliches Gelenk (TEP) ist in der überwiegenden Mehrzahl aller Fälle ein solcher Fehler und wir würden es sehr begrüßen, wenn das endlich einmal ein höheres Gericht bestätigen würde.
Die aktiv mitmachenden Teilnehmer der Arthrose-Selbsthilfe haben dieser Operation in der Regel nicht zugestimmt, oder sie rechtzeitig abgesagt, weil sie gelernt haben, was die Ursache von Arthrose ist und dass diese Krankheit auf ganz netürlichem Weg heilbar ist.
Ein wertvolles Argument für den Rechtsstreit ist die Tatsache, dass der Patient vom operierenden Arzt im Vorgespräch nicht darüber aufgeklärt wurde, dass eine Heilung möglich sein kann, mit der ganzheitlichen Arthrose-Therapie (GAT) nach Professor Lothar Wendt. Das müsste der Arzt wissen, oder er könnte es wissen, wenn er sich - wie es Vorschrift ist - weitergebildet hätte. Die Erkenntnisse des Professors Wendt sind seit 1948 bekannt. Er hat sie 1984 in seinem Buch - Die Eiweißspeicherkrankheiten -
ausführlich beschrieben. Sie wurden bisher von Niemandem widerlegt, aber so nachhaltig unterdrückt, dass sie an keiner Universität gelehrt werden.
Die Verhältnisse für einen solchen Rechtsstreit haben sich zu unseren Gunsten verbessert. Immer häufiger entscheiden die Gerichte zu gunsten der Patienten. In der 100sten ARD-Sendung - Maischberger - wurde am 31. Januar 2006 ausführlich darüber berichtet.
Salvatore Strazzanti war bei Maischberger zu sehen.
Sein Vater verblutete, nachdem ihm ein neues Hüftgelenk eingesetzt wurde - in der selben Krefelder Klinik, in der auch Bodo Hauser an einem Behandlungsfehler starb. Jetzt erhebt Salvatore Strazzanti Vorwürfe gegen die behandelnden Ärzte: "Mein Vater hatte nach der OP schlimme Schmerzen."